Experte für energieeffiziente Wohngebäude und für industrielle Thermoprozesstechnik
- Energieausweis
- iSFP
- BEG-EM
- BAFA
- KFW
- Baubegleitung
- Heizungsumstellung
- Wärmepumpe
- Hottgenroth
- Energieberatung
- Aachen
- Wohngebäude
- Energieeffizienz-Experte
Energieberatung Wohngebäude
Als Energieberater bin ich seit 2024 in Aachen und der Städteregion Aachen im Einsatz. Sie wollen als Basis für eine energetische Sanierung ihres Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses eine Energieberatung durchführen, um einen iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) zu erhalten. Dieser zeigt ihnen in mehreren Schritten sinnvolle Wege auf, wie sie ihr Haus zu einem Effizienzhaus machen können. Außerdem sichern sich für 15 Jahre den 5%-iSFP-Bonus bei den Programmen der BAFA für Fördermaßnahmen an der Gebäudehülle und Optimierung der Anlagentechnik . Des Weiteren bildet die Erfassung ihres Gebäudes im iSFP schon die Basis für die Heizlastberechnung, die bei der Heizungsumstellung auf z.B. eine Wärmepumpe sinnvoll und erforderlich für die Erlangung der Förderung aus dem KFW-Zuschuss 458 ist.
Neben einer signifikanten Senkung ihrer Energiekosten und einer Erhöhung des Wertes Ihrer Immobilie leisten Sie damit außerdem einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
Aktuelles
Podcast zum GEG (im Volksmund Heizungsgesetz) hier
Karsten Schwankes Jahresrückblick auf Wetterextreme 2024 hier
Als dena-zertifizierter Energieeffizienz-Experte kann ich sie bei der energetischen Sanierung ihres Wohngebäudes tatkräftig mit folgenden Leistungen unterstützen:
(Angaben zu Kosten beziehen sich auf die Fördersituation ab dem 07.08.2024)
Leistungen
Energieausweise
Gerne erstelle ich Ihnen verbrauchs- oder bedarfsorientierte Energieausweise.
Hilfreiche Infos zur Energieausweisen finden sie hier.
Kostenlose Erstberatung (Energieberatung)
Ich erläutere Ihnen die Möglichkeiten sowie die Kosten und den Nutzen einer Energieberatung und stelle Ihnen weiterführendes Infomaterial zur Verfügung.
Energieberatung Wohngebäude (iSFP)
Die Energieberatung wird in Form des iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) für Ihr Gebäude durchgeführt. Der iSFP erläutert Schritt-für-Schritt den Maßnahmenfahrplan zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Neben der Energieersparnis der jeweiligen Maßnahme beinhaltet der iSFP auch eine Kosten/Nutzen-Analyse unter Einbeziehung der aktuellen Fördermöglichkeiten auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene.
Der iSFP wird mit einem Zuschuss von 50% bzw. max. 650€ für Ein- und Zwei-Familienhäuser sowie 50% bzw. max. 850€ für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten von der BAFA gefördert. Damit kann ich Ihren iSFP ab ca.900,-€ bzw. ca.1300,-€ Eigenanteil erstellen (Stand 8/2024).
Fördermittelberatung und Unterstützung bei der Beantragung
Dies beinhaltet Beratung zu folgenden Möglichkeiten:
Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle im Rahmen des BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen)
KFW-Kredite mit Tilgungszuschuss durch Programme der Kommune oder des Landes
Förderprogramme der Kommune oder des Landes
Steuerermäßigungen nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bieten bei selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden eine weitere Möglichkeit, die Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Insgesamt ist verteilt über drei Jahre ein Steuerbonus von 20% möglich! Mehr Infos dazu hier.
Sie können den Steuerbonus für die Sanierung mit der BAFA-Förderung kombinieren, sofern Sie beide Angebote für unterschiedliche Maßnahmen nutzen und die Kosten strikt trennen. Nur wenn Sie BEG-Zuschüsse und Steuerbonus für ein und dieselbe Maßnahme nutzen, handelt es sich um eine untersagte Doppelförderung.
Ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich. Wenn sie einen Energieberater hinzuziehen, können Sie 50% dieser Kosten von der Steuer abgsetzen. Dazu zählen auch die Kosten für Bestandsaufnahme, Thermografie und Luftdichtheitsmessung. Diese Kosten werden in der Steuererklärung nicht auf drei Jahre verteilt, sondern nur einmal im Jahr des Abschlusses der Maßnahme berücksichtigt. Die Kosten für den Energieberater dürfen insgesamt nur einmal zur Förderung beantragt werden.
Baubegleitung
Die Baubegleitung durch den EEE stellt die Umsetzung von energetischen Optimierungsmaßnahmen in der Planung und Baubegleitung sicher. Die KfW fördert die Begleitung durch einen EEE mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten, max. 4.000 Euro pro Vorhaben. Die Kosten werden nach Aufwand berechnet.
Beratung bei der Heizungsumstellung auf eine Wärmepumpe ggf. gekoppelt mit einer PV-Anlage
Die Umstellung auf Beheizung und ggf. Warmwasserbereitung mit einer Wärmepumpe ggf. kombiniert mit einer Photovoltaikanlage erfordert eine sorgfältige Auslegung der Wärmepumpe, des Pufferspeichers, des Verteilungsnetzes incl. der Heizkörper, ggf. der PV-Anlage sowie der Regelung. Die Wärmepumpe muss optimal auf den Energiebedarf des Wohngebäudes abgestimmt sein. Dazu ist eine raumweise Heizlastberechnung erforderlich. Eine überdimensionierte Wärmepumpe verschleißt schneller, da dann der elektromechanische Kompressor häufig ein/ausschaltet (Taktbetrieb).
Die Kosten für die Heizlastberechnung können auf Anfrage ermittelt werden. Liegt bereits ein iSFP vor, verringern sich diese Kosten.
Beratung bei der Umstellung auf Fernwärme
Bei der Umstellung auf Fernwärme ist eine Heizlastberechnung empfehlenswert, um die Vorlauftemperaturen zu senken und damit die Fernwärme effizienter und umweltfreundlicher zu nutzen.
Hottgenroth Energieberater 2024 Coaching
Aller Anfang ist mühsam, wenn Sie den ersten iSFP mit Hottgenroth erstellen wollen. Es gibt viele youtubes zu Hottgenroth, die aber aus meiner Erfahrung nicht ausreichen, um einen iSFP komplett zu erarbeiten. Dies trifft leider auch auf die Anleitungen zu, die in den FAQs von Hottgenroth zu finden sind. Hottgenroth bietet als Support Lehrgänge oder einen Supportvertrag an. Beides relativ kostspielige Lösungen.
Ich kann Ihnen im Rahmen eines Coachings die erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Zur Einarbeitung in HottCAD empfehle ich Ihnen zunächst die Youtube Lehrgänge von Harald Krause durchzuarbeiten. Aber auch hier werden einige hilfreiche Tricks nicht vermittelt.
Das Coaching erspart ihnen viel Zeit, die ansonsten mit der Try&Error-Methode verlorengeht.
Ich biete Einzel- oder Gruppencoaching per teams an. Sie erhalten einen Mitschnitt oder können die Sitzungen selber aufzeichnen.
Preis: auf Anfrage
Energieberatung für denkmalgeschützte Wohngebäude
Die Fortbildung am fup Umweltinstitut Leipzig GmbH für die Energieberatung für denkmalgeschützte Gebäude habe ich bestanden. Die Eintragung dieser Kategorie in die Energieeffizienz-Experten Liste erfolgt in Kürze.
Häufige Fragen
Energieberatung allgemein
Wo finde ich gute Übersichten zum Thema „energieeffizientes Sanieren“ und zur Förderung?
Sehr gute Übersichten rund um das Thema Sanieren und zu Förderungen findet sich hier:
Welche Leistung beinhaltet eine Energieberatung
Meine Leistungsübersicht enthält diese PDF.
Bei der Energieberatung handelt es sich um eine Beratungsleistung und keine Planungsleistung. Die Angaben im iSFP können Sie als Spezifikation verwenden, um Angebote für z.B. Fenster, Außenwanddämmung, etc., bei Handwerksunternehmen anzufragen.
Darf ich auch Wohnungseigentümergemeinschaften, WEG, beraten?
Ja. Für die Erläuterung des iSFP können Sie eine zusätzliche Förderung von 250,-€ beantragen.
Das Effizienzhaus 85, 75, 55, 40,...
Was bedeuten die Effizienzhaus-Stufen 85, 70, 55, 40,…
Dem Zahlenwert (85, 70, …) der Effizienzhausstufe ist kein fester Energieverbrauch zugeordnet! Die Stufen beziehen sich vielmehr auf den theoretischen Verbrauch des Hauses, der für standardisierte Randbedingungen (Referenzhausverfahren) ermittelt wird. Der Referenzverbrauch des Hauses wird dabei mit dem Primärenergiebedarf und dem Transmissionsverlust (Isolierverlust) beschrieben. Die Verbräuche des Effizienzhauses unterschreiten die des Referenzhauses.
Eine sehr gute kurze Erklärung zu den im GEG definierten Effizienzhausstufen finden sie auf den KFW-Seiten hier.
Das Ziel der Energieberatung besteht darin, Ihnen im iSFP darzustellen, wie Sie Ihre Bestandsimmobilie energetisch sanieren können, um eine Effizienzhausstufe zu erreichen.
Welche Baumaßnahmen führen zu einem Effizienzhaus?
Einen anschaulichen Überblick der Maßnahmen finden Sie auf den KFW-Seiten hier.
iSFP
Was ist ein iSFP?
iSFP steht für „individueller Sanierungsfahrplan“.
Die Energieberatung wird in Form des iSFP für Ihr Gebäude durchgeführt. Der iSFP erläutert Schritt-für-Schritt den Maßnahmenfahrplan zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Neben der Energieersparnis der jeweiligen Maßnahme beinhaltet der iSFP auch eine Kosten/Nutzen-Analyse unter Einbeziehung der aktuellen Fördermöglichkeiten auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene.
Es besteht keine Pflicht, die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Wenn Sie Maßnahmen umsetzen möchten, bleibt es Ihnen überlassen welche Sie umsetzen und in welcher Reihenfolge Sie dies tun.
Vorteile
Bei Umsetzung einer im iSFP vorgeschlagenen Maßnahme, z.B: einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle im Rahmen des BEG EM, erhalten Sie 5% mehr Zuschuss, den sogenannten iSFP-Zuschuss, und zudem verdoppeln sich die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Das Vorliegen eines iSFP führt also zu deutlich höheren Zuschüssen!
Die Erstellung eines iSFP wird von der BAFA gefördert, siehe Leistungen.
Mehr Infos dazu lesen Sie in dieser PDF.
Wann rechnet sich der iSFP?
Mit einem iSFP bekommen sie bei der Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle 5% zusätzliche Förderung, den sogenannten iSFP-Bonus. Kostenbeispiele finden Sie in dieser PDF.
Wie beantragen Sie den Zuschuss für den iSFP bei der BAFA?
Wichtig zu wissen:
Ab Antragstellung haben Sie 8 Monate Zeit den iSFP mit mir zu erstellen.
Der iSFP ist ein Vorschlag, Sie verpflichten sich nicht, welche Maßnahmen Sie durchführen und wann Sie das tun wollen
Der iSFP-Bonus von 5% gilt 15 Jahre!
So geht die Zuschuss-Beantragung in 15 Minuten:
Sie gehen auf das BAFA-Portal
Sie erstellen Ihren persönlichen Account mit der email-Adresse und einem Passwort. Die Bestätigung erhalten Sie umgehend.
Was auszufüllen ist können Sie sich vorab im angehängten Video für die Zuschussbeantragung für ein Einfamilienhaus anschauen.
Meine Beraternummer ist EB523281
Tipps:
Wenn Sie das genaue Datum des Bauantrags nicht kennen, den 01.01. des Baujahrs eintragen.
De minimis gilt nur für Unternehmen, also ignorieren.
Weitere Informationen zur Antragstellung für einen iSFP finden sie hier.
Sollten Sie nicht zurecht kommen, ich helfe Ihnen gerne.
BAFA (Förderzuschüsse)
Wo stellen Sie BAFA-Anträge?
Welche Einzelmaßnahmen BEG-EM das BAFA fördert und wie der Antragsprozess abläuft, finden sie hier.
BAFA-Anträge können Sie nur über das BAFA-Portal stellen.
Die Antragsprozedur ist im „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ Stand 10/2024 sehr gut beschrieben. Hinweis: Das Dokument wird häufiger aktualisiert!
Was fördert das BAFA?
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung an Bestandsgebäuden mit Zuschüssen. Das ist das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Einen Überblick über die Förderung und wie die Antragstellung abläuft, erhalten Sie hier.
Bei den Einzelmaßnahmen muss die Wärmedämmung (U-Wert) des Bauteils die Anforderungen des BEG erfüllen. Diese sind höher als die Werte im GEG / Anhang 7, die nicht förderfähig sind, aber bei Sanierung von mehr als 10% der betreffenden Bauteilfläche gesetzlich vorgeschrieben sind.
Einige beispielhafte Höchstwerte für den U-Wert in W/m²K:
1. Außenwände 0,24 (GEG) 0,2 (BEG)
2. Fenster 1,3 (GEG) 0,95 (BEG)
3. Dach 0,24 (GEG) 0,14 (BEG)
Das BAFA fördert die Fachplanung und Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 50% bzw. bis max. 2.500,-€ der förderfähigen Ausgaben. Mehr Informationen finden Sie hier.
In welchem Zeitraum muss die Maßnahme umgesetzt werden?
Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. Der genaue Ablauf und alle Fristen sind dem „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ zu entnehmen
KFW (Kredite)
Welche KFW-Kredite gibt es für effizientes Sanieren von Wohngebäuden?
KFW Kredit 261 mit Tilgungszuschuss:
„Haus und Wohnung energieeffizient sanieren“.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier
KFW Kredit 308 ohne Tilgungszuschuss (neu ab 9/2024):
„Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren“
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier
Darüber hinaus gibt es weitere Kreditprogramme der KFW. Den passenden Kredit finden Sie über den Produktfinder der KFW:
für Neubau
Auch die KFW fördert die Baubegleitung mit 50% der Kosten, max. 4.000 Euro pro Vorhaben. Weiter Informationen erhalten Sie hier.
Welche Kredite gibt es bei Erwerb einer sanierungsbedürftigen Wohngebäudes (auch Denkmal)
Es gibt das Kreditprogramm „Jung kauf alt“: KFW-Kredit Nr. 308
Förderprogramme der Stadt Aachen
Welche Föderprogramm gibt es?
Die folgenden Förderprogramme gibt es:
Solarföderprogramm
Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude
Förderprogramm mitgeDACHt: Beratung für den Dachausbau
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier .
Förderprogramme der Städteregion Aachen
Welche Förderprogramme gibt es?
Die folgenden Maßnahmen werden gefördert (Stand 14.03.2024)
Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme
Stecker-PV
regenerative Gebäudetechnik
Dach- und Fassadenbegrünung
Weiterführend Informationen finden Sie hier.
Steuerermäßigung für energetisches Sanieren §35c EStG
Heizungstausch
Was steht im GEG zum Heizungstausch? siehe BMWK-FAQs zum Heizungstausch
Die BMWK-FAQs zum Heizungstausch finden Sie hier
Besteht eine Pflicht zum Heizungsaustausch?
Sie sind auch bisher schon grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihren Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es u.a. für Brennwertkessel oder wenn Sie seit mindestens dem 1. Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch kein Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich.
Quelle: BMWK
Was ist vor dem Einbau einer neuen Heizung zu beachten?
Bei Einbau einer neuen Heizung, die mit fossilen Brennstoffen (Gas. Öl, feste Brennstoffe) betrieben werden soll, besteht eine Beratungspflicht.
Lesen Sie dazu das Informationsblatt des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) PDF
Wer ist antragsberechtigt?
Ab 8/2024 sind dies:
Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) in Deutschland sind.
Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
umgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier auf den Seiten der KFW.
Auch interessant: diese Veröffentlichung der AN/dpa
Welche Förderungen gibt es für den Heizungstausch?
Ein anschauliches Video des BMWK zu dem Thema finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier auf den Seiten der KFW.
Sehen Sie sich insbesondere den KFW-Zuschuss 458 an.
Einen schnellen Check, ob Sie antragsberechtigt sind können Sie hier bei der KFW durchführen.
Zusätzlich zum KFW-Zuschuss können Sie den sehr zinsgünstigen KFW-Ergänzungskredit Kredit Nr.358, 359 beantragen.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
die Aktuellen Informationen zu den Zuschüssen und Kreditangeboten sowie der Höhe der förderfähigen Kosten finden sie auf den KFW- Seiten hier.
Bsp. Wärmepumpe (Stand Januar 2025):
30% Grundförderung
5% Effizienzbonus
(Bedingung u.a. natürliches Kältemittel wie Propan bei Wärmepumpen)
20% Klimageschwindigkeitsbonus
(bis 2028, z.B. Austausch >20 Jahre alte Gasheizung, selbstgenutzte Wohneinheit, Nachweis mit Meldebescheinigung! )
30% Einkommensbonus
(bei Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000,-€)
Die Gesamtförderhöhe ist bei 70% gedeckelt.
Auch interessant, der Heizungswegweiser des BMWK
Wie erfolgt die Antragstellung (ab 27.8.2024)
Die Antragstellung erfolgt bei der KFW und geht im Vergleich zu den BAFA-Förderinstrumenten sehr zügig.
Hier stehen alle Informationen dazu.
Gute Informationen stehen auch auf der Seite „Energie-Fachberater.de“ (unverbindlich, da dies kein Seite des Ministeriums ist)
Nach der Bewilligung, die aktuelle sehr kurzfristig kommt, haben Sie 2 Jahre mit der Umsetzung Zeit.
Hydraulischer Abgleich (ein toller Tipp dazu)
Eine elegante Möglichkeit bietet die Umwälzpumpe Alpha2 von Grundfos. Mittels einer App wird man Schritt für Schritt durch den hydraulischen Abgleich geführt. Siehe Demovideo
Meine persönliche Meinung:
Das ist eine wirklich vernünftige und praktikable Lösung, weil die Durchflüsse je Heizkörper gemessen und Maxwerte einreguliert werden. Zeitdauer ca. 2h.
Einfach genial!
BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
In den FAQ’s zur BEG werden viel Fragen rund um das energetische Sanieren beantwortet. Wo finden Sie die FAQ’s?
Die immer aktuellen FAQ’s zur BEG finden Sie hier.
Denkmalgeschützte Gebäude
KFW Förderprogramm
Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es den KFW - Kredit Nr.261